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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85   

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OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85 (https://dejure.org/1986,1396)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85 (https://dejure.org/1986,1396)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85 (https://dejure.org/1986,1396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2204
  • MDR 1986, 779
  • NStZ 1987, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherung seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigter erfordert grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (BVerfG NJW 1979, 2349 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Zu seiner Meinung, ein etwaiger Strafanspruch des Staates sei verwirkt, hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift u. a. ausgeführt: "Die Annahme einer Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs beruht auf einer unzulässigen Übertragung zivilrechtlicher Kategorien auf das Strafrecht (BGHSt 32, 345 [353]).
  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • RG, 17.09.1918 - IV 382/18

    1. Sind die Angehörigen des in Görlitz untergebrachten Truppenteils der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • OLG Frankfurt, 09.06.1974 - 1 Ws 98/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Ausschlaggebend und entscheidend ist allein sein auch darauf gerichteter Wille, sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz zu entziehen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1974, 1835).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    Er setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den beabeichtigten, erkannten oder in Kauf genommenen Erfolg hat, den Fortgang des Strafverfahrens zu erschweren oder zu vereiteln (vgl. BGHSt 23, 380 [384]; Senatsbeschluß vom 20. März 1986 in NJW 1986, 2204 = JMBl. NW 1986, 189 = MDR 1986, 779 = NStZ 1987, 87 (mit Anmerkung Jakobs) OLGSt § 20 GVG Nr. 2; OLG Frankfurt NJW 1972, 1835; OLG Hamm NJW 1972, 653; Boujong a.a.0.

    Daß der Beschuldigte in den Niederlanden postalisch erreichbar ist, steht der Annahme von Fluchtgefahr nicht entgegen, denn nichts spricht dafür, daß der Beschuldigte dort bereit ist, für Ladungen und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88 ; Kleinknecht/Meyer a.a.O.; Boujong a.a.0.).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21

    Keine automatische Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei langer

    Flüchtig ist der Angeklagte, wenn er sich von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um für Ermittlungsbehörden und Gerichte (zumindest auch) in dem gegen ihn anhängigen Verfahren unerreichbar zu sein und ihrem Zugriff zu entgehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85, NJW 1986, 2204, 2205; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Die Pflicht zur Sicherung des staatlichen Strafanspruchs verlangt dabei, daß sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aller nach der Strafprozeßordnung zur Verfügung stehenden Mittel bedienen, um sich der Person eines dringend Tatverdächtigen zu versichern, also erforderlichenfalls auch einen Haftbefehl erlassen und vollstrecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 2204, 2205).
  • OLG Bremen, 12.06.1997 - Ws 42/97

    Anforderungen an den Begriff der Flucht als Haftgrund für einen Haftbefehl;

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  • OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 3 Ws 719/88
    Auch ein Beschuldigter, der im Ausland zwar postalisch erreichbar ist, aber nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkehren, sondern sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz entziehen will, ist als flüchtig im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu betrachten (vgl. 1. Strafsenat, Beschluß vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85 - = NJW 1986, 2204, 2205; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88; KK - Boujong, 2. Auflage, § 112 StPO Rdn.11; LR-Wendisch, 24. Auflage, § 112 StPO Rdn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.04.1986 - 1 Ws 243/86   

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https://dejure.org/1986,9411
OLG Koblenz, 21.04.1986 - 1 Ws 243/86 (https://dejure.org/1986,9411)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.1986 - 1 Ws 243/86 (https://dejure.org/1986,9411)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 1986 - 1 Ws 243/86 (https://dejure.org/1986,9411)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 779
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   OLG Stuttgart, 23.01.1986 - 1 Ws 3/86   

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https://dejure.org/1986,7261
OLG Stuttgart, 23.01.1986 - 1 Ws 3/86 (https://dejure.org/1986,7261)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.1986 - 1 Ws 3/86 (https://dejure.org/1986,7261)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 1 Ws 3/86 (https://dejure.org/1986,7261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 779
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 2 Ws 14/03

    Strafvollstreckung: Anrechnung von in der Slowakei erlittener Auslieferungshaft

    Aufgrund der auszusprechenden Anrechnung der Auslieferungshaft hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Umrechnungsmaßstab zu bestimmen (vgl. OLG Stuttgart MDR 1986, 779; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 450 a Rdnr. 3).
  • KG, 26.06.1992 - 5 Ws 175/92

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Gericht; DDR; Umrechnung

    Keine Anwendung des § 450 a Abs. 1 StPO Im Vollstreckungsverfahren ist ein Umrechnungsmaßstab zu bestimmen, wenn auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ein im Ausland erlittener Freiheitsentzug anzurechnen ist, den der Verurteilte in einem Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafvollstreckung (§ 450 a Abs. 1 Satz 1 StPO ) oder der Strafverfolgung (§ 450 a Abs. 1 Satz 2 StPO ) erlitten hat; denn § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB ist insoweit entsprechend anzuwenden (OLG Düsseldorf, MDR 1989, 90; OLG Frankfurt/M., StV 1988, 20; OLG Stuttgart, MDR 1986, 779).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1988 - 1 Ws 562/88

    Strafvollreckung: Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft

    Danach ist es Sache der Vollstreckungsbehörde, also der die Strafvollstreckung betreibenden Staatsanwaltschaft, die Strafzeit zu berechnen und dabei auch den materiellen Anrechnungsmaßstab nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 51 Abs. 4 StGB zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart OLG St (neu) § 51 StGB Nr. 2 = MDR 1986, 779).
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